Förderung

Förderung für Fenster: Staat und KfW unterstützen

Wer neue Fenster in sein Haus oder seine Wohnung einbauen lassen möchte, kann dabei verschiedene Möglichkeiten der Förderung wahrnehmen.

Unterstützt werden die Interessenten dabei durch den Staat sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Allerdings ist die Förderung nicht bedingungslos, sondern an das Gebot der Nachhaltigkeit geknüpft.

Fenster müssen Energie sparen

Die Idee, die hinter jeder Förderungsmöglichkeit durch den Staat sowie durch die KfW steht, lautet, dass der Einbau neuer Fenster eine Maßnahme “der Modernisierung” sein muss.

Konkret bedeutet dies, dass die Förderung dann stattfindet, wenn durch den Einbau Energie gespart werden kann. Dabei werden zum Teil auch konkrete Vorgaben gemacht: So muss der Wärmeverlust beispielsweise um wenigstens drei Prozent reduziert werden, um überhaupt von der KfW eine Förderung zu erhalten.

Die staatliche Förderung

Die meisten Förderprogramme werden von Städten und Gemeinden aufgelegt. Im zuständigen Rathaus wird man dabei mit den notwendigen Informationen und Unterlagen versorgt.

Stuttgart unterstützt beispielsweise mit einem Zuschuss von acht Euro pro Quadratmeter Fensterfläche. Hierbei gilt stets: Der Wärmeverlust muss sinken, damit auf diese Weise Heizkosten eingespart werden können.

Der Bund fördert den Einbau vor allem durch die Steuer. Hierbei hilft er bei der Handwerkerrechnung, die nach §35a des Einkommenssteuergesetzes abgesetzt werden kann, sollten die neuen Fenster den CO2-Ausstoß des Hauses senken und zu einer verbesserten Energieeffizienz beitragen. Bis zu 1200 Euro können Familien auf diese Weise vom Staat zurückbekommen. Allerdings gilt es dabei aufzupassen: Denn manche Gemeinden bezuschussen nicht mehr, wenn der Steuerbonus in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss die finanziell beste Lösung errechnet werden.

Die Förderung durch die KfW

Die KfW ist eigentlich auch eine staatliche Bank, aber durch ihre weitgehende Entscheidungsfreiheit sei sie hier separat erwähnt. Wer eine Förderung für den Einbau der neuen Fenstereinheiten sucht, findet Sie in Gestalt von Programm 152.

In diesem Fall geht es darum, dass durch die Umbaumaßnahmen ein bestimmter  “Energieeffizienzstandard” erreicht werden muss. Ist dies der Fall, kann ein
zinsgünstiger KfW-Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro in Anspruch genommen werden. Die Möglichkeit der staatlichen Förderung bleibt hiervon unberührt.

Die Kreditlaufzeit kann dabei ebenfalls langfristig gewählt werden. Dies bedeutet, das Darlehen muss nicht vor Ablauf von 30 Jahren komplett getilgt sein, wenn der Darlehensnehmer dies so wünscht.